Hessischer Verwaltungsgerichtshof zu Besoldung

15.12.2021

„Wir empfehlen unseren Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen - auch im Hinblick auf den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern.“

Landesfachbereichsleiter Gemeinden und Beamtensekretär, Thomas Winhold.

Dieser Text ist auch im Landesbezirks-Newsletter Nr. 6 2021 erschienen.

Recht bekommen: Besoldung von hessischen Beamt*innen ab 2013 zu niedrig

Es tut sich was in Sachen Beamtenbesoldung in Hessen. Wir erinnern uns: Die schwarz-grüne Landesregierung hatte den Beamten 2015 eine Nullrunde verordnet, für 2016 und 2017 eine Steigerung ihrer Bezüge lediglich um ein Prozent. Tatsächlich wurden die Bezüge im Juli 2017 um 2 Prozent und dann im Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent erhöht. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon im Mai 2015 Grundlagen für die Berechnung von Besoldungsanpassungen aufgestellt. Einige der Betroffenen zogen vor Gericht, weil sie diese als nicht eingehalten betrachteten. Sie erzielten jetzt einen wichtigen Etappensieg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) entschied am 30.11, die Besoldung in A 6 war mindestens in der Zeit von 2016 bis 2020 unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten zu niedrig. In der Besoldungsgruppe W-2 sogar in der Zeit von 2013 bis einschließlich 2020. Gleichwohl sah sich das Gericht gezwungen, den Streitfall dem BVerfG zur letztendlichen Entscheidung vorzulegen. Rainer Lach, Vorsitzender des ver.di-Landesausschusses der Beamt*innen: „Zwar ist mit dieser Entscheidung klargestellt, dass das Land Hessen Sparpolitik auf dem Rücken der über 100.000 Beamtinnen und Beamten im Bereich des Landes, der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Sozialversicherungsträger betrieben hat. Damit ist den Betroffenen aktuell aber nicht geholfen“. Lach wies darauf hin, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom März 2018 stammt und somit mittlerweile über drei Jahre alt ist. Von daher forderte Lach das Land auf, unmittelbar zu handeln und nicht den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. Dabei müsse dann auch über eine Anpassung aller Besoldungsgruppen gesprochen werden, weil es ansonsten zu systematischen Brüchen kommen kann. Das scheint Wirkung zu zeigen. Ministerpräsident Bouffier hat am 8.12. im Landtag im Rahmen der Beratung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022/2023 erklärt, dass nach Vorlage der schriftlichen Entscheidungsgründe diese geprüft würden, um dann möglicherweise direkt eine Anpassung vorzunehmen. Wann die Entscheidung im vollen Wortlaut vorliegt, ist derzeit noch offen. verdi Hessen empfiehlt ihren Mitgliedern "noch bis zum Ende des Jahres Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen - auch im Hinblick auf den Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern“, so der auch für Beamt*innen zuständige Fachbereichsleiter Thomas Winhold.

 Nach dem Urteil hatte ver.di Hessen sich in einer Pressemitteilung zum Thema geäußert.